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BFH Anhängiges Verfahren VII R 11/12

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2012

AO § 218 Abs 2 ; EStG § 36 Abs 2 Nr 1 ; AO § 37 Abs 2 ; AO § 124 Abs 2 ; AO § 171 Abs 14

Führt der Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch dazu, dass sich ein zuvor erlassener Vorauszahlungsbescheid i.S. von § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise" erledigt? Sind geleistete Vorauszahlungen daher - sofern vor Eintritt der Festsetzungsverjährung kein Jahressteuerbescheid ergangen ist - nach § 37 Abs. 2 AO zu erstatten?

Steht § 171 Abs. 14 AO dem Ablauf der Festsetzungsfrist bei einer solchen Fallgestaltung entgegen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.02.2012 (2 K 2259/10)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 09.09.2014 (Erledigung der Hauptsache).

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