AO § 218 Abs 2 ; EStG § 36 Abs 2 Nr 1 ; AO § 37 Abs 2 ; AO § 124 Abs 2 ; AO § 171 Abs 14
Führt der Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch dazu, dass sich ein zuvor erlassener Vorauszahlungsbescheid i.S. von § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise" erledigt? Sind geleistete Vorauszahlungen daher - sofern vor Eintritt der Festsetzungsverjährung kein Jahressteuerbescheid ergangen ist - nach § 37 Abs. 2 AO zu erstatten?
Steht § 171 Abs. 14 AO dem Ablauf der Festsetzungsfrist bei einer solchen Fallgestaltung entgegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 09.09.2014 (Erledigung der Hauptsache).