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BFH Anhängiges Verfahren VII R 18/12

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2012

MilchQuotV § 39 Abs 2 ; EGV 1234/2007 Art 81 Abs 3 ; GG Art 80 Abs 1 S 3 ; MOG § 3 Abs 2 ; MOG § 12 Abs 3 ; EGV 1788/2003

Vorauseinbehalt vom Milchgeld für den Monat April 2008 wegen festgestellter Überlieferung.

Sind die Milchabgabenverordnung und die Milchquotenverordnung wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot (unterlassene Zitierung des § 3 Abs. 2 sowie des § 12 Abs. 3 MOG) nichtig?

Liegt ein Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt vor, weil die Saldierung auf Molkereiebene vom Gemeinschaftsrecht nicht vorgegeben ist?

Fehlt es mangels Zugehörigkeit der Molkereien zur Bundesfinanzverwaltung an einer wirksamen Festsetzung des Vorauseinbehalts auf die künftige Milchabgabenfestsetzung?

Ist die VO Nr. 1788/2003 wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften nichtig?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 20.03.2012 (4 K 219/09)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

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