EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EWGV 1408/71 ; EWGV 574/72 ; EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b ; EStG § 1 Abs 3
Anwendung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der Geltendmachung von Kindergeldansprüchen durch EU-Angehörige:
Hat eine polnische Staatsangehörige, die als Saisonarbeiterin vorübergehend in Deutschland beschäftigt war und als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, Anspruch auf Kindergeld, obwohl sie für denselben Zeitraum Kindergeld in Polen erhalten hat?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 12.03.2013 (Erledigung der Hauptsache).