UStG § 12 Abs 2 Nr 11
Unterliegen die Umsätze aus der Überlassung von Zimmern zur Ausübung der Prostitution dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 05.06.2014 (nicht dokumentiert).