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BFH Anhängiges Verfahren I R 36/13

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2013

KStG § 14 Abs 3 ; KStG § 34 Abs 9 Nr 4 ; KStG § 38 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3

Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG (BGBl I 2004, 3330) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 15.04.2013 (6 K 4270/10 K,F)

Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 27.11.2013)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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