EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa ; SGB 6 § 33 Abs 4 ; SGB 6 § 47 ; GG Art 3 Abs 1
Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten
--Verfassungsbeschwerde--
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 25.10.2017 (nicht zur Entscheidung angenommen)