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BFH Anhängiges Verfahren VI R 16/13

Aufnahme in die Datenbank am 19.07.2013

EStG § 33

Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs (hier: über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt) als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Das Verfahren ist durch Beschluss vom 16.07.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt.

Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 07.10.2015 wieder aufgenommen.

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 19.02.2013 (10 K 2392/12 E)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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