EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 ; EStG § 43a Abs 3 S 4 ; EStG § 20 Abs 6 S 6 ; EStG § 20 Abs 6 S 2 ; EStG § 23
Fällt unter den Begriff der Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 2009 auch die entschädigungslose zwangsweise Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens? Setzt eine Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren in diesem Fall eine Bescheinigung i.S. des § 43a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG 2009 voraus? Dürfen im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer entstandene Neu-Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG verrechnet werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 57/13