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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 69/13

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2014

EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 ; EStG § 43a Abs 3 S 4 ; EStG § 20 Abs 6 S 6 ; EStG § 20 Abs 6 S 2 ; EStG § 23

Fällt unter den Begriff der Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 2009 auch die entschädigungslose zwangsweise Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens? Setzt eine Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren in diesem Fall eine Bescheinigung i.S. des § 43a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG 2009 voraus? Dürfen im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer entstandene Neu-Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG verrechnet werden?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.10.2013 (2 K 2096/11)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 57/13

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