EStG § 17 Abs 1
Anwendung des Senatsurteils vom 11. Dezember 2012 IX R 7/12 (BFHE 239, 449, BStBl II 2013, 372) auch auf die Absenkung der Beteiligungsgrenze bei § 17 EStG auf 1%? Welche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang der in der Gesetzesfassung ab 2001 nicht mehr enthaltene Begriff der "Wesentlichkeit"? (Durch die Finanzverwaltung erfolgt keine analoge Anwendung des o.g. Senatsurteils auf Fälle bei Absenkung der Beteiligungsgrenze auf 1% durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000, siehe BMF-Schreiben vom 27. Mai 2013 BStBl I 2013, 721)
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.