EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa
Einkommensteuerliche Behandlung der Beitragsrückerstattung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Ehemann als Alleinerben seiner vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorbenen Ehefrau: Versteuerung der im Jahr 2006 gewährten Rückerstattung als "andere Leistung" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG oder handelt es sich - so das FG - weder um eine Minderung von (beschränkt abziehbaren) Sonderausgaben oder die Verrechnung eines sich ergebenden (Sonderausgaben-)Erstattungsüberhangs noch um eine Kapitalablösung der Altersrente sondern um einen einmaligen Vermögenszugang (neutrale Kapitalzahlung)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 27.10.2014 (Erledigung der Hauptsache).