Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren X R 23/13

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2013

AO § 163 ; FGO § 102

Abweichende Festsetzung der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Einkommensteuer für 2007 aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn eine volle Verrechnung mit Verlustvorträgen nicht möglich ist und durch die Steuerbelastung die Sanierung verhindert wird - Voraussetzungen i.S. des BMF-Schreibens vom 27.03.2003 (BStBl I 2003, 240)?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Hierzu erging am 25.03.2015 ein Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH - dortiges Aktenzeichen: GrS 1/15. Nach Entscheidung des Großen Senats des BFH durch Beschluss vom 28.11.2016 GrS 1/15 wurde das Verfahren X R 23/13 fortgeführt.

Das Verfahren ruhte durch Beschluss vom 15.05.2017 bis zur Verkündung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen.

Nach Verkündung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen im BGBl I 2017, 2074 (ausgegeben am 04.07.2017) wird das Verfahren fortgeführt.

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 24.04.2013 (1 K 759/12)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

Print Page