EStG § 62 Abs 2
War die Klägerin, eine rumänische Staatsangehörige, in den Streitjahren 2010 und 2011 als EU-Bürgerin freizügigkeitsberechtigt gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU und somit kindergeldberechtigt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 05.12.2013 (Erledigung der Hauptsache).