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BFH Anhängiges Verfahren III R 42/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2016

EStG § 64 ; EStG § 62 ; EGV 883/2004 Art 11 ; EGV 883/2004 Art 67 ; EGV 883/2004 Art 68 ; EGV 987/2009 Art 60

Hat ein in Deutschland wohnender, erwerbstätiger italienischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern die in Italien getrennt lebende Ehefrau das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat?

Oder ist die Ehefrau gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt?

Das Verfahren VI R 23/14 war durch Beschluss vom 27.10.2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 20.03.2014 (16 K 1453/13 Kg)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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