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BFH Anhängiges Verfahren I R 46/15

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2015

KStG § 5 Abs 1 Nr 9 ; AO § 51 ; AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 5 ; AO § 55 Abs 1 ; GewStG § 3 Nr 6 S 1

Gemeinnützigkeit/Selbstlosigkeit:

Verfolgt eine zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst gegründete Stiftung gemeinnützige (selbstlose) Zwecke, wenn die Kunstwerke in den Wohnräumen des Stifters gelagert werden und der Allgemeinheit kaum zugänglich sind?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 26.02.2015 (1 K 487/14)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 51/15

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