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BFH Anhängiges Verfahren I R 85/15

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2016

FGO § 56 ; FGO § 120 Abs 1 ; FGO § 120 Abs 2 ; EStG § 2a Abs 2 S 1 ; EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3 ; EStG § 32b Abs 1 S 2 Nr 2 ; EStG § 52 Abs 43a S 2 ; DBA NLD Art 5 Abs 1 ; DBA NLD Art 9 ; DBA NLD Art 20 Abs 2

1. Wiedereinsetzung bei versäumter Revisionsfrist und Revisionsbegründungsfrist, wenn bei zwei am selben Tag zugestellten Urteilen des FG für verschiedene Streitjahre desselben Steuerpflichtigen in der irrigen Annahme, es handle sich um die Mehrfachausfertigung ein und desselben Urteils, nur eine Revisionsfrist und eine Revisionsbegründungsfrist im Fristenkalender erfasst worden ist?

2. Wie weit reicht die seit dem Jahr 2008 geltende Ausnahme vom Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus EU-Betriebsstätten? Sind in den Niederlanden bezogene Einkünfte als beratender Belastingadviseur nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2009 vom Progressionsvorbehalt auszunehmen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 01.07.2015 (1 K 555/13)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 17.06.2016, unzulässig.

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