AO § 179 ; AO § 183 ; AO § 125 Abs 1 ; AO § 122 ; FöGbG § 4
Ist ein nach einem vollständigen Gesellschafterwechsel bei einer GbR ergehender Feststellungsbescheid, in dem eine von den Altgesellschaftern abredewidrig beantragte Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz für einen vor dem Gesellschafterwechsel liegenden Veranlagungszeitraum bewilligt wird, auch den Neugesellschaftern als Drittbetroffenen bekanntzugeben? Wirkt die Bekanntgabe an den von den Altgesellschaftern bestellten Empfangsbevollmächtigten auch für und gegen die Neugesellschafter? Können die Neugesellschafter die Empfangsvollmacht auch für vor dem Gesellschafterwechsel liegende Zeiträume wirksam widerrufen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 24.11.2016 (Erledigung der Hauptsache).