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BFH Anhängiges Verfahren IV R 32/15

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2015

EStG § 13 Abs 1 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 2 ; EStG § 7

Unterliegen Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau einer zeitlichen Begrenzung und sind sie daher als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen? Welche Nutzungsdauer ist ggf. der AfA zugrunde zu legen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.05.2015 (5 K 2429/12)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 65/15

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