EStG § 33
Sind Aufwendungen im Zusammenhang mit einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von dort zur Heilkunde zugelassenen Personen unter Beachtung der dortigen Rechts- und Berufsordnung durchgeführten Embryotransfer nach In-Vitro-Fertilisation einer durch eine Eizellspende von einer fremden Frau erlangten Eizelle Krankheitskosten, die trotz Strafbarkeit der Durchführung einer solchen Maßnahme nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 19.04.2017, unzulässig.