InsO § 130 Abs 1 Nr 2 ; InsO § 131 Abs 1 Nr 1 ; InsO § 96 Abs 1 Nr 3 ; InsO § 55 Abs 4 ; UStG § 16 Abs 2 ; AO § 218 Abs 2
Sind die zwischen der Bestellung zum "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Vorsteuerbeträge durch Saldierung (§ 16 Abs. 2 UStG) erloschen?
Ist § 55 Abs. 4 InsO verfassungswidrig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 01.08.2017.