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BFH Anhängiges Verfahren VII R 18/15

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2016

KN Pos 1290 UPos 7318 ; EGV 1225/2009

Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Spannplattenschrauben aus rostendem Stahl (UPos. 7318 12 90 KN) aus Malaysia.

Verweist Art. 13 Abs. 3 Satz 7 VO Nr. 1225/2009 lediglich auf Art. 6 und nicht auf Art. 5 VO Nr. 1225/2009?

Hätte die EU-Kommission vor Einleitung der Untersuchung den Kläger als "bekanntermaßen betroffenen Einführer" unterrichten und ihm einen Fragebogen übersenden müssen?

Wer ist "bekanntermaßen betroffener Einführer"?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 19.06.2015 (4 K 147/14)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 05.05.2017.

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