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BFH Anhängiges Verfahren VII R 19/15

Aufnahme in die Datenbank am 18.03.2016

KN Pos 8525 UPos 8099 ; KN Pos 8525 UPos 8091

Einreihung von Helmkameras (Camcorder) mit CMOS-Bildsensor, Objektiv, Videosignalelektronik, Speicherkartenschacht (ggf. mit Speicherkarte)

Bieten die eingeführten Kameras, neben der Aufzeichnungsmöglichkeit der von den Kameras aufgenommen Töne und Bilder, eine weitere praktisch relevante Möglichkeit der Speicherung von Tönen und Bildern aus externen Quellen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 18.06.2015 (14 K 3537/13)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 25.10.2017 (Erledigung der Hauptsache).

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