AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 ; AO § 177 ; AO § 351
Kann ein Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert werden, wenn die Besteuerungsgrundlagen aus dem Grundlagenbescheid (gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG) vollständig und zutreffend in den Folgebescheid übernommen worden sind und darüber hinaus durch eine fehlerhafte Rechtsanwendung außerhalb des Regelungsinhalts des Grundlagenbescheids die Berücksichtigung einer Anfechtungs-/Änderungsbeschränkung erfolgt ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.