EStG § 35 ; SolZG § 3 ; GG Art 3 Abs 1
Verstößt die Regelung des § 3 SolZG in ihrem Zusammenspiel mit § 35 EStG (Beschränkung der Steuerermäßigung auf gewerbliche Einkünfte) in der ab 2008 geltenden Fassung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und steht den Klägern deshalb eine vom Gesetz nicht vorgesehene Entlastung beim Solidaritätszuschlag zu?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: II R 63/15