EG Art 43 ; EG Art 48 ; AEUV Art 49 ; AEUV Art 54 ; DBA NLD Art 5 Abs 1 ; DBA NLD Art 20 Abs 2 S 1
Sind finale Verluste einer Betriebsstätte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung in Deutschland freizustellen sind und im Quellenstaat nicht mehr verwertet werden können, nach dem EuGH-Urteil Timac Agro vom 17. Dezember 2015 (C-388/14, EU:C:2015:829) nicht mehr aufgrund der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit abzugsfähig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.