GewStG § 8 Nr 1 Buchst f S 1
1. Unterliegen Zahlungen im Zusammenhang mit computerisierten Reiseinformations- und -vertriebssystemen einer Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG?
2. Wie ist der Begriff des Rechts i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG auszulegen und gegenüber bloßen tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten sowie Dienstleistungen abzugrenzen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 25/16