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BFH Anhängiges Verfahren I R 68/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2017

EStG § 6a Abs 4 S 2 ; EStG § 6a Abs 4 S 3 ; EStG § 6a Abs 4 S 6

Ist bei erstmaliger Bildung einer Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2005 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung nach den Heubeck-Richttafeln 1998 und den Heubeck-Richttafeln 2005 G zu ermitteln und auf das Erstjahr und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre zu verteilen (§ 6a Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 2 EStG) oder darf die Pensionsrückstellung allein unter Zugrundelegung der (neuen) Heubeck-Richttafeln 2005 G ausgewiesen werden, da im Erstjahr kein "Unterschiedsbetrag" zum vorangegangenen Wirtschaftsjahr existiert?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 17.08.2016 (3 K 228/14)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 34/16

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