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BFH Anhängiges Verfahren I R 79/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2017

EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 ; KStG § 8b Abs 2 S 2

Sind Zuschreibungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG auf börsennotierte Aktien, die zum Umlaufvermögen einer Kapitalgesellschaft gehören, nach einer Werterholung der Aktien gemäß § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG i.d.F. des UntStFG bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen, wenn den Zuschreibungen steuerwirksame Abschreibungen im Anrechnungsverfahren vorangegangen sind, oder ist eine teleologische Reduktion des § 8b Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des UntStFG auf finale Veräußerungsgewinne geboten?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 06.10.2016 (6 K 215/15)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 27.03.2019

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