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BFH Anhängiges Verfahren IV R 25/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2016

EStG § 15 Abs 3 Nr 1 ; EStR R 14 Abs 2 S 3 ; EStR R 15 Abs 5 S 3 ; AO § 163

Hat eine Personengesellschaft, die vormals landwirtschaftliche Einkünfte bezogen und während dieser Zeit ihr Feldinventar nie aktiviert hatte, Anspruch darauf, auch nach einem Strukturwandel weiterhin von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen? Hat das Finanzamt sich dahingehend gebunden, indem es die Nichtaktivierung bis zur Feststellung des Strukturwandels im Rahmen einer Betriebsprüfung durch erklärungsgemäße Veranlagungen weiterhin akzeptiert hat?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.04.2016 (1 K 5322/14)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 48/16

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