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BFH Anhängiges Verfahren VII R 9/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2016

KN Pos 8541 UPos 4010 ; KN Pos 9013 UPos 2000

Einreihung von Modulen, bestehend aus sechzehn bzw. zehn elektrisch miteinander verschalteten Laserdioden, einem Thermistor und einer Mikrooptik (Linse) in einem Gehäuse mit einem faseroptischen Anschluss mit SMA-Adapter und einem 15-poligen elektrischen Anschluss, die Laserlicht erzeugen und zum Pumpen von Festkörperlasern verwendet werden.

Liegen Laserdioden der Unterpos. 8541 40 10 KN vor oder sind die Module als Halbleiterlaser in die Unterpos. 9013 20 00 KN einzureihen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 24.02.2016 (4 K 353/14 Z)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.04.2017, Zurückverweisung.

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