EStG § 10 Abs 1 Nr 1b ; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa ; EStG § 9 Abs 1 S 1
Ist eine vom Kläger nach § 6 VersAusglG im Rahmen des Scheidungsverfahrens an seine geschiedene Ehefrau gezahlte Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs wegen des Bestehens einer Rentenanwartschaft beim Versorgungswerk der Apotheker als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG abziehbar, weil sie nicht zu den --vom Kläger ursprünglich-- beantragten vorweggenommenen Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG gehört?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 25.04.2018 (Erledigung der Hauptsache).