EStG § 10d Abs 4 S 4 ; EStG § 10d Abs 4 S 5 ; AO § 350 ; KStG § 8 Abs 1 ; GewStG § 35b Abs 2 S 2 ; GewStG § 35b Abs 2 S 3 ; GewStG § 10a ; FGO § 40 Abs 2
Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheids als Voraussetzung für die Änderung des Verlustfeststellungsbescheids
Bleibt es für den Verlustfeststellungsbescheid bei der Bindungswirkung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bzw. des § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG (jeweils i.d.F. des JStG 2010), wenn eine Änderung des Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahres unabhängig von der fehlenden betragsmäßigen Auswirkung auch verfahrensrechtlich nicht möglich ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 50/17