EStG § 48 Abs 1
Bauabzugsteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen und inländische Steuerpflicht des Leistenden als Voraussetzungen für die Nacherhebung
Kann es sich bei einer Freiland-Photovoltaikanlage um ein Bauwerk i.S. von § 48 Abs. 1 EStG handeln?
Setzt die Nacherhebung von Bauabzugsteuer ungeachtet der Anwendbarkeit etwaiger DBA nicht die positive Feststellung der inländischen Steuerpflicht des Leistenden voraus?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 07.11.2019, unbegründet