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BFH Anhängiges Verfahren III R 50/17

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2020

EStG § 32 Abs 6 ; EStG § 32a ; EStG § 24b ; EStG § 10 Abs 1 Nr 5 ; GG Art 3 ; GG Art 6

Ist die gesetzliche Regelung zu den Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß?

Verstößt die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen Verfassungsrecht?

Sind Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbar?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Das Verfahren ist durch Beschluss vom 09.12.2020 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 3/17 ausgesetzt.

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 15.03.2017 (2 K 1429/16)

Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 09.12.2020)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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