AO § 69 ; AO § 34
Haftung des Vorstands einer AG für nicht abgeführte Lohnsteuer.
Streitig ist, ob der Kläger nur fahrlässig gehandelt hat, weil er auf den Zufluss finanzieller Mittel (Zusage/Ankündigung eines Investors) vertrauen durfte.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.