AO § 237 ; AO § 238 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3
Ist der gesetzliche Zinssatz für Aussetzungszinsen von 6 % p.a. verfassungswidrig im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und das Übermaßverbot?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Der Verfahren ruht gemäß BFH-Beschluss vom 24. Juli 2018 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17.
Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d. Verf. (Beschluss vom 24.07.2018)
Hinweis: Das Verfahren erhielt nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Neues Aktenzeichen: X R 21/21 (XI R 15/17)
Nach Wiederaufnahme wurde die Revision zurückgenommen (BFH-Einstellungsbeschluss vom 04.11.2021, Az. X R 21/21 (X R 15/17), nicht dokumentiert).