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BFH Anhängiges Verfahren X R 15/17

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2017

AO § 237 ; AO § 238 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3

Ist der gesetzliche Zinssatz für Aussetzungszinsen von 6 % p.a. verfassungswidrig im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und das Übermaßverbot?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Der Verfahren ruht gemäß BFH-Beschluss vom 24. Juli 2018 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17.

Vorgehend: FG München Urteil vom 30.06.2016 (11 K 406/15)

Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d. Verf. (Beschluss vom 24.07.2018)

Hinweis: Das Verfahren erhielt nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

Neues Aktenzeichen: X R 21/21 (XI R 15/17)

Nach Wiederaufnahme wurde die Revision zurückgenommen (BFH-Einstellungsbeschluss vom 04.11.2021, Az. X R 21/21 (X R 15/17), nicht dokumentiert).

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