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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren X R 7/20

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2020

EStG § 22 Nr 1a ; EStG § 9 Abs 1 S 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 2 ; EStG § 12 Nr 2 ; EStG § 10 Abs 1a Nr 1

Sind die zur Geltendmachung des Anspruches auf Zahlung nachehelichen Unterhalts gegen den geschiedenen Ehegatten aufgewendeten anteiligen Prozessführungskosten als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG bei den vereinnahmten steuerpflichtigen Einnahmen aus den Unterhaltszahlungen i.S. des § 22 Nr. 1a EStG zu berücksichtigen, obwohl im Zeitpunkt der Verursachung der Prozessführungskosten noch nicht absehbar ist, in welchem Umfang es zu steuerpflichtigen Einkünften kommen wird, da allein der vom Unterhaltsgeber mit Zustimmung des Leistungsempfängers gestellte Antrag den Rechtscharakter des --zuvor steuerlich unbeachtlichen-- Aufwands beim Geber ändert und gleichzeitig die Steuerpflicht beim Empfänger bewirkt?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 03.12.2019 (1 K 494/18 E)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.10.2023, Zurückverweisung

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