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EuG Anhängiges Verfahren T-615/11

Aufnahme in die Datenbank am 08.02.2012

AEUV Art 107 Abs 3 Buchst c

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 06.12.2011, mit dem Antrag,

- die Entscheidung der Kommission vom 20. September 2011 über die Maßnahme Nr. C 35/2010 (ex N 302/2020), die Dänemark in Form einer Steuer auf Online-Glücksspiele im dänischen Gesetz über die Glücksspielsteuer durchzuführen beabsichtigt, für nichtig zu erklären;

- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2014 (ohne deutschsprachige Entscheidungsfassung; die Klage wurde abgewiesen).

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