EWGV 2454/93 Art 906a ; EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b ; EWGV 2913/92 Art 236 ; EWGV 2913/92 Art 239
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 16.01.2012, mit dem Antrag
Art. 1 Abs. 2 des Beschlusses K(2011) 8113 endg. der Kommission vom 15.11.2011 zur Feststellung, dass in einem bestimmten Fall die Erstattung von Einfuhrabgaben nicht gerechtfertigt ist (REM 04/2010), für nichtig zu erklären;
die Beklagte zu verurteilen, ihr die Prozesskosten zu erstatten.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache