AEUV Art 107 Abs 1 ; EGV 659/99 Art 14
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 18.06.1999, mit dem Antrag,
1. den Beschluss der Kommission vom 25.07.2012 im Beihilfeverfahren SA.29064 (2011/C) (ex 2011/NN) - von Irland eingeführte differenzierte Flugreisesteuersätze für nichtig (oder, hilfsweise, für teilweise nichtig) zu erklären;
2. der Beklagten die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 05.02.2015 (ohne deutschsprachige Entscheidungsfassung, ABl EU 2015, Nr. C 96, 12-13)