EUV 1168/2012 ; EGV 1225/2009
Unternehmen gegen Parlament, Kommission und Rat, Klage, eingereicht am 13.03.2013, mit dem Antrag,
- die Verordnung (EU) Nr. 1168/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. 2012, L 344, S. 1) für nichtig zu erklären, soweit sie auf die Klägerinnen angewendet wurde;
- die Entscheidung der Kommission vom 3. Januar 2013, mit der sie es ablehnte, die Anträge der Klägerinnen auf Marktwirtschaftsbehandlung zu prüfen, für nichtig zu erklären;
- den Beklagten die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache