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EuG Anhängiges Verfahren T-397/13

Aufnahme in die Datenbank am 11.10.2013

EUV 689/2013

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 06.08.2013, mit dem Antrag,

- die Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch (ABl. L 196, S. 13) für zulässig zu erklären;

- die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch (ABl. L 196, S. 13) für nichtig zu erklären;

- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.01.2016 (die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2016, Nr. C 78, 15).

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