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EuGH Anhängiges Verfahren C-313/13

Aufnahme in die Datenbank am 08.08.2013

EGRL 112/2006 Art 73 ; EGRL 112/2006 Art 78

Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Alba Iulia (Rumänien), eingereicht am 07.06.2013, zu folgender Frage:

Sind die Art. 73 und 78 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in dem Fall, in dem die Eigenschaft des Verkäufers als mehrwertsteuerpflichtige Person neu bewertet wird und die Gegenleistung (Preis) für die Lieferung eines unbeweglichen Gegenstands von den Parteien ohne jeglichen Hinweis auf die Mehrwertsteuer festgelegt wurde, dahin auszulegen, dass die Steuerbemessungsgrundlage

a) in der von den Parteien festgelegten Gegenleistung (Preis) für die Lieferung des Gegenstands abzüglich des Mehrwertsteuersatzes besteht, oder dahin, dass sie

b) in der von den Parteien festgelegten Gegenleistung (Preis) für die Lieferung des Gegenstands besteht?

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache

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