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EuGH Anhängiges Verfahren C-639/13

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2014

EGRL 112/2006 Art 96 ; EGRL 112/2006 Art 97 ; EGRL 112/2006 Art 98 ; EGRL 112/2006 Anh 3

Klage der Kommission gegen die Republik Polen, eingereicht am 03.12.2013, mit dem Antrag,

- festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 98 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit Anhang III dieser Richtlinie verstoßen hat, dass sie auf die in Anhang Nr. 3 des Gesetzes vom 11. März 2004 über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen aufgeführten Gegenstände, die dem Brandschutz dienen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat;

- der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.12.2014 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage der Europäischen Kommisssion gegen die Republik Polen ist begründet, ABl EU 2015, Nr. C 65, 15).

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