EGRL 112/2006 Art 96 ; EGRL 112/2006 Art 97 ; EGRL 112/2006 Art 98 ; EGRL 112/2006 Anh 3
Klage der Kommission gegen die Republik Polen, eingereicht am 03.12.2013, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 98 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit Anhang III dieser Richtlinie verstoßen hat, dass sie auf die in Anhang Nr. 3 des Gesetzes vom 11. März 2004 über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen aufgeführten Gegenstände, die dem Brandschutz dienen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat;
- der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.12.2014 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage der Europäischen Kommisssion gegen die Republik Polen ist begründet, ABl EU 2015, Nr. C 65, 15).