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EuG Anhängiges Verfahren T-675/15

Aufnahme in die Datenbank am 10.02.2016

EUV 2015/1429 ; EGV 1225/2009

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 20.11.2015, mit dem Antrag,

- die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1429 der Kommission vom 26.08.2015 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan (ABl. L 224, S. 10) für nichtig zu erklären, soweit damit Ausfuhren der Klägerin mit Antidumpingzöllen belegt und vorläufige Zölle auf diese Ausfuhren vereinnahmt werden;

- der Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerinnen in Verbindung mit diesem Verfahren aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.04.2018 (eine deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor; die Klage wurde abgewiesen; ABl EU 2018, Nr. C 190, 23-24)

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