AEUV Art 107
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 15.04.2016, mit dem Antrag,
- den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
(Anfechtung des Beschlusses der Kommission vom 21.01.2016 betreffend die staatliche Beihilfe SA.25338 (2014/C) (ex E 3/2008 und ex CP 115/2004) der Niederlande - Befreiung niederländischer öffentlicher Unternehmen von der Körperschaftsteuer)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 31.05.2018