EUV 2016/223
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 11.05.2016, mit dem Antrag:
- die Klage für zulässig zu erklären;
- die Durchführungsverordnung (EU) 2016/223 der Kommission vom 17. Februar 2016 zur Einführung eines Verfahrens zur Prüfung bestimmter, von ausführenden Herstellern aus China und Vietnam eingereichter Anträge auf Marktwirtschaftsbehandlung und individuelle Behandlung, und zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 für nichtig zu erklären; und
- der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (Beschluss vom 16.05.2018)