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EuG Anhängiges Verfahren T-311/16

Aufnahme in die Datenbank am 30.08.2016

AEUV Art 107

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 21.06.2016, mit dem Antrag

- den Beschluss der Kommission vom 11.01.2016 über die vom Königreich Belgien angewandte Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, die Art. 2 bis 4 des Beschlusses für nichtig zu erklären;

- weiter hilfsweise, die Art. 2 bis 4 dieses Beschlusses jedenfalls insoweit für nichtig zu erklären, als mit diesen Artikeln (a) die Rückforderung von Einheiten verlangt wird, denen kein "Bescheid über Gewinnüberschüsse" im Sinne des Beschlusses erteilt worden ist, und (b) die Rückforderung eines der Steuerersparnis der Begünstigten entsprechenden Betrags verlangt wird, ohne Belgien zu gestatten, eine von einer anderen Steuerverwaltung tatsächlich vorgenommene Anpassung nach oben zu berücksichtigen;

- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: EuG-Urteil vom 20.09.2023 - T-263/16 RENV, T-265/16, T-311/16, T-319/16, T-321/16, T-343/16, T-350/16, T-444/16, T-800/16 und T-832/16, ABl EU C, C/2023/972, 27.11.2023

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