AEUV Art 107 ; AEUV Art 296
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 13.07.2016, mit dem Antrag,
- die Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 11.01.2016 betreffend die von Belgien durchgeführte staatliche Beihilferegelung zur Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) für zulässig und begründet zu erklären;
- den Beschluss der Kommission vom 11.01.2016 betreffend die von Belgien durchgeführte staatliche Beihilferegelung zur Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.09.2023 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2023, C/2023/757, 20.11.2023)