AEUV Art 107 ; AEUV Art 296
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 12.07.2016, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Europäischen Kommission vom 11. Januar 2016 über die Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen für nichtig zu erklären;
- der Kommission gemäß Art. 134 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten etwaiger Streithelfer.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.09.2023 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2023, C/2023/758, 20.11.2023)