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EuG Anhängiges Verfahren T-370/16

Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2016

AEUV Art 107 ; AEUV Art 296

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 12.07.2016, mit dem Antrag,

- den Beschluss der Europäischen Kommission vom 11. Januar 2016 über die Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen für nichtig zu erklären;

- der Kommission gemäß Art. 134 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten etwaiger Streithelfer.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.09.2023 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2023, C/2023/758, 20.11.2023)

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