AEUV Art 107
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 14.07.2016, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Kommission vom 11. Januar 2016 über die vom Königreich Belgien angewandte Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen für nichtig zu erklären;
- hilfsweise, die Art. 2, 3 und 4 dieses Beschlusses für nichtig zu erklären;
- der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.09.2023 T-266/16, T-324/16, T-351/16, t-363/16, T-371/16 und T-388/16 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2023, C, C/2023/648, 13.11.2023)